Eine fremde Umgebung, dazu noch ein Mietwagen - das macht es nicht immer einfach. Was auf den Straßen Mallorcas beachtet werden sollte, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

  1. Laut Straßenverkehrsordnung darf nur rechts geparkt werden – lassen Sie sich nicht von all den Autos verwirren, die links parken. Es ist nicht erlaubt. Als Ausnahme gilt die Einbahnstraße.
  2. Wenn Sie nichts anderes sehen, gilt rechts vor links. Wer auf einer asphaltierten Straße unterwegs ist, hat auch ohne Beschilderung Vorfahrt, wenn ein Feldweg von rechts kommt. Die uns bekannte weiß-gelbe Raute, die für viele aussieht wie ein viereckiges Spiegelei, gibt es auf Mallorca nicht. Suchen Sie nicht vergebens, schauen Sie sich die Straßenschilder der anderen Straßen an. Die Verkehrszeichen geben Auskunft: ein Stoppschild oder ein Dreieck für Vorfahrt gewähren bedeutet für Sie, dass Sie fahren können.
  3. Falls Sie sich wundern sollten, wieso Sie Einbahnstraßen nicht, oder nur anhand der auf beiden Seiten der Fahrbahn parkenden Autos erkennen: statt des Einbahnstraßenschildes (eckig, blauer Grund, weißer Pfeil) kommt auf Mallorca vor allem das Einfahrt-verboten-Schild (rund, rot, weißer Balken) zum Zuge.
  4. Auch in Spanien bedeuten gelbe Ampeln ganz klar: „Stehen bleiben!“ Ebenso wie bei uns sind die Zebrastreifen auch auf Mallorca zu verstehen. Dadurch haben Fußgänger hier Priorität.
  5. Manche Ampeln auf Mallorca blinken. Dann blinken Sie zudem nach dem Rot gelb und nicht grün. Wer nicht weiß was das bedeutet: Sie können fahren, wenn es der Verkehr zulässt.
  6. Auch der gelb blinkende Abbiegepfeil kann verwirrend sein, in Deutschland kennt man nur den grünen Abbiegepfeil. Der gelb blinkende bedeutet, dass man abbiegen darf, wenn der Geradeausverkehr rot hat. Ist allerdings ein Stoppzeichen darüber angebracht, müssen Sie an der Sichtlinie stehen bleiben und schauen, ob ein Fußgänger kommt.
  7. An einer viel befahrenen Straße kann das Linksabbiegen kniffelig werden. Hierfür gibt es auf Mallorca spezielle Linksabbiegespuren. Wenn von links niemand kommt, können Sie sich schon einmal auf dem speziellen Mittelstreifen einfädeln und dort den restlichen Verkehr von rechts abwarten.
  8. Wer sich im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt – so ist das. Ordnen Sie sich in einem zweispurigen Kreisverkehr rechts ein, wenn Sie gleich wieder rechts abbiegen und links, wenn Sie weiterfahren möchten oder gar den Kreisverkehr komplett umrunden. Blinken nicht vergessen! Ist jemand auf Sichtweite, hat er auf beiden Spuren Vorfahrt. Wenn jemand hinausfährt, hat er das Recht, über die Spuren zu ziehen, um die nächste Ausfahrt zu nehmen. Es darf nicht behindert werden, andere Fahrer müssen warten. Am besten immer rechts bleiben und nur einfahren, wenn alles frei ist.
  9. Auf den Autobahnen besteht ein Tempolimit von 120 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und Innerorts 50 km/h.
  10. Wer zum Stehen kommen möchte, muss auf die Markierungen an der Seite achten. Eine durchgezogenen gelbe Linie markiert ein Park- und Halteverbot, eine gestrichelte gelbe Linie nur ein Parkverbot. Eine blaue Linie kennzeichnet gebührenpflichtige Parkplätze.

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